Nutzen Sie den Zuschuss vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), um im Zuge der Digitalisierung für KMU Ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren.
Digitalisierung Förderung
Finanzielle Zuschüsse für die Digitalisierung im Mittelstand
Mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe bei der Umsetzung der Digitalisierung.
Module der Förderung
Die Investitionsförderung Digital Jetzt bezuschusst die zwei Module Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Wahlweise können nur eines der Module oder auch beide in Anspruch genommen werden. Werden beide Module gewählt, müssen diese inhaltlich nicht unbedingt zusammenhängen.
Modul 1: Investition in digitale Technologien
Dieses Fördermodul unterstützt die Anschaffung von neuer Hard- und Software, insbesondere für die interne sowie externe Unternehmensvernetzung. Hierunter zählen die folgende Aspekte: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Förderbare Investitionen
Gefördert werden dabei Investitionen in digitale Technologien und die damit verbundenen Prozesse und Änderungen innerhalb des Unternehmens. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Standard-Hardware und -Software wird nicht gefördert.
Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen zu digitalen Transformationen in den Bereichen der digitaler Technologien, IT-Sicherheit, Datenschutz und zu digitalen Basiskompetenzen.
Digitalisierung Mittelstand
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung für Digitalisierung?
Das neue Programm des BMWi richtet sich gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, welche die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung voll ausschöpfen möchten. Für die staatliche Förderung zur Digitalisierung müssen die Unternehmen dabei folgende Kriterien erfüllen:
Mitarbeiteranzahl
Voraussetzung für die Förderung ist die Beschäftigung von 3 bis 499 Mitarbeitern.
Standort
Die Betriebsstätte oder die Niederlassung des Unternehmens muss sich in Deutschland befinden.
Projektstart
Das Digitalisierungsvorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
Umsetzungsdauer
Nach der Bewilligung muss das Projekt in der Regel innerhalb von zwölf Monaten realisiert werden.
KMU Digitalisierung
Wir helfen Ihnen dabei Ihr Unternehmen digital voranzubringen
Digitale Technologien ermöglichen Ihnen neben neuen Geschäftsmodellen und intelligenten Arbeitsprozessen auch eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung. Als Webagentur sind wir stets am Puls der Zeit und können Ihnen innovative Digitalisierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen aufzeigen.
Investitionsförderung
Wie bekommt man die Fördergelder für Digitalisierung?
Den Förderantrag für Ihr Unternehmen stellen Sie über ein elektronisches Antragsformular, wobei keine Einreichungsfristen zu beachten sind. Die Annahme von Anträgen startet am 07. September 2020. Das Programm läuft bis Ende 2023.
#1 Antrag
Durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen, muss das Unternehmen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben und legt die Qualifizierungsmaßnahmen fest. Ein Antrag enthält außerdem die De Minimis Erklärung und Beispielangebote.
#2 Bewilligung und Umsetzung
Der Zuwendungsgeber prüft und bewilligt den Antrag. Das Unternehmen geht daraufhin mit seinen Partnern in die Umsetzung. In der Regel muss das Vorhaben nach der Bewilligung innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.
#3 Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Vorhabens füllt das Unternehmen den Verwendungsnachweis aus. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und Nachweisen zur Leistungserbringung in Form von Rechnungen.
#4 Auszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der erfolgreichen Verwendungsnachweisprüfung. Nach der Auszahlung kann ein neuer Antrag für ein weiteres Digitalisierungsvorhaben gestellt werden.
Fördermöglichkeiten Digitalisierung
Häufig gestellte Fragen rund um die Förderung Digital Jetzt
Mit dem BMWi Investitionsprogramm soll die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMUs gezielt gestärkt werden. Weitergebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen durch die bezuschussten Qualifizierungsmaßnahmen zukünftig selbst die Chancen der Digitalisierung erkennen und die digitale Transformation des Unternehmens voran bringen.
In welchem Umfang werden die Projekte gefördert?
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Bei Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten oder Netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Antragsteller betragen. Die minimale Fördersumme für das Modul 1 ist bei 17.000 Euro, in Modul 2 bei 3.000 EUR.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Dabei ist die Förderquote von der Mitarbeiteranzahl abhängig und wird nach Unternehmensgröße gestaffelt.
Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Dabei ist die Förderquote von der Mitarbeiteranzahl abhängig und wird nach Unternehmensgröße gestaffelt.
Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Förderquote?
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu begrenzen, erhalten alle Anträge, die bis zum 30.06.2021 eingehen eine erhöhte Förderquote:
Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 %.
Ab dem 01.07.2021 gelten dann wieder die ursprünglich vorgesehenen Quoten.
Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 %.
Ab dem 01.07.2021 gelten dann wieder die ursprünglich vorgesehenen Quoten.
Wofür gibt es erhöhte Förderquoten?
Neben Unternehmen eines Netzwerks, die miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren, erhalten auch Investitionen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz sowie Unternehmen, die in strukturschwachen Regionen ansässig sind, eine erhöhte Förderquote.
Welche Unternehmen können nicht gefördert werden?
Unabhängig vom Investitionsbedarf sind u.a. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Unternehmen, Unternehmen in Gründung, Vereine, Stiftungen und insolvente Unternehmen nicht antragsberechtigt und förderfähig.
Inwieweit können Start-ups gefördert werden?
Sobald ein Start-up einen signifikanten Geschäftsbetrieb mit ausreichenden Umsätzen verzeichnet, die Gründungsphase und die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen hat und den ersten Jahresabschluss vorlegen kann, kann es im Rahmen von Digital Jetzt gefördert werden.
Investitionen, die zum erstmaligen Aufbau eines Geschäftsbetriebes genutzt werden, sind jedoch nicht förderfähig.
Investitionen, die zum erstmaligen Aufbau eines Geschäftsbetriebes genutzt werden, sind jedoch nicht förderfähig.
Wann darf ein weiterer Antrag gestellt werden?
Eine erneute Antragstellung ist erst nach Beendigung des laufenden Projektes einschließlich dem Erhalt der Prüfmitteilung möglich.
Ist Digital Jetzt mit der go-digital Förderung kombinierbar?
Die beiden Förderprogramme bauen aufeinander auf. Über go-digital kann ein Unternehmen eine geförderte Beratung erhalten. Die im Anschluss geplante Investition in digitale Technologien und Qualifizierungsmaßnahmen kann dann über Digital Jetzt bezuschusst werden.