Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Webseiten und digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich und nutzbar gestaltet sind. Prüfen Sie in einem Schnelltest, ob Ihre Website barrierefrei ist:
Webseite barrierefrei machen
So schaffen wir Barrierefreiheit für Ihre Website
Ein barrierefreier Internetauftritt – Mit unserer Beratung für digitale Barrierefreiheit vermitteln wir Ihnen die wichtigsten Aspekte der neuen, sowie allgemeinen BFSG-Regelungen und erarbeiten die Schritte zur erfolgreichen Integration von barrierefreien Tools auf Ihrer Webseite.
- Website-Check
- Anpassungen an der Website
- Integration eines Tool
Test Barrierefreiheit-Webseite
Wir überprüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit und identifizieren potenzielle Barrieren, wie beispielsweise unzureichende Alternativtexte. Tests mit Hilfsmitteln wie Bildschirmlesegeräten können zusätzlich die Struktur Ihrer Inhalte prüfen, damit diese für barrierefreie Nutzer zugänglicher gemacht werden können.
Anschließend erstellen wir einen Bericht mit klaren Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Zugänglichkeit.
Anschließend erstellen wir einen Bericht mit klaren Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Zugänglichkeit.
BFSG-Umsetzung zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Im nächsten Schritt passen wir die Website an, um die identifizierten Barrieren zu beseitigen und die Barrierefreiheit zu verbessern. Alternativtexte für alle Bilder und Grafiken überarbeiten, damit sie aussagekräftig und informativ sind. Headline-Struktur optimieren, um eine klare Hierarchie zu schaffen, die das Navigieren für Screenreader-Nutzer erleichtert. Formularfelder präzise beschriften, um die Eingabe für alle Benutzer zu erleichtern.
Integration eines Barrierefreiheit-Plugins
Mit dem Einbinden eines WordPress Barrierefrei-Plugin und TYPO3 können wir Erweiterungen für die Verbesserung der Barrierefreiheit Integrierern. Die zahlreichen Funktionen stellen unter anderem Lesehilfen, Zoom-Funktionen, Kontrastumschaltern und vieles mehr bereit, um Ihre Webseite zugänglicher sowie einfach bedienbar zu machen.
WCAG Webseite als Standard
Barrierefreie Webseiten – Richtlinien und Kriterien
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) unterteilen sich in drei Zugänglichkeitsstufen: A, AA und AAA, wobei jede Stufe höhere Barrierefreiheitsanforderungen stellt. In der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 gelten zudem zusätzliche Anforderungen speziell für staatliche Websites.
Barrierefreie Website Checkliste
Ab dem 28. Juni 2025 gilt die neue EU-Richtlinie für Barrierefreiheit. Mit unserer Checkliste haben Sie die wichtigsten BFSG-Voraussetzungen gleich auf einem Blick.
4 Prinzipien der Barrierefreiheit
Das muss eine barrierefreie Website leisten
Die internationale Richtlinien WCAG gelten als der Goldstandard für digitale Barrierefreiheit, da sie umfassende Richtlinien bieten, um Webseiten für alle Nutzer zugänglich zu machen. Sie basieren auf vier grundlegenden Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit
Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen wahrnehmbar sind. Das bedeutet, dass Informationen, wie Alternativtexte, hohe Kontrastwerte, Untertitel oder und Audiodeskriptionen für Videos, in einer Form bereitgestellt werden müssen, die von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen aufgenommen werden können.
Bedienbarkeit
Eine Website muss vollständig bedienbar sein, unabhängig von den Fähigkeiten der Nutzer. Das bedeutet, dass alle Funktionen einer Website auch ohne Maus, zum Beispiel nur mit der Tastatur, nutzbar sein müssen, flackernde Inhalte vermieden werden sollen und Zeitlimits verlängert werden können
Verständlichkeit
Die Inhalte und die Bedienung der Website müssen für alle Nutzer leicht verständlich und nachvollziehbar sein. Das betrifft sowohl die Textinhalte als auch die Interaktion mit der Website. Daher sollten klare Fehlermeldungen bei falschen Eingaben auftreten. Auch die Verwendung einer einfachen und klaren Sprache und eine vorhersehbare Navigation sind wichtig.
Robustheit
Digitale Inhalte sollten so robust gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Endgeräten und Hilfstechnologien wie zum Beispiel Screenreadern problemlos genutzt werden können – heute und in der Zukunft.
Barrierefrei Website Test
Machen Sie hier einen kostenlosen Barrierefreiheitscheck
Wenn Sie herausfinden möchten ob Sie eine Barrierefreie Homepage haben, können Sie hier gerne einen schnellen und kostenfreien Check durchführen.
Für wen gilt das BFSG?
Verpflichtend für B2C-Shops und B2C-Websites
Das BFSG gilt ab 28.06.2025 für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen öffentlich anbieten, mit Ausnahmen für reine B2B-Unternehmen. Staatliche Websites müssen sich bereits seit 2011 an die BITV-Richtlinien halten.
B2C Websites
Das BFSG gilt für B2C-Websites, die digitale Dienstleistungen oder Informationen für Verbraucher bereitstellen, wie zum Beispiel Online-Portale oder Informationsseiten.
B2C Webshops
Auch für barrierefreie Onlineshops müssen sämtliche Funktionen, wie Produktseiten, Warenkörbe und Checkout-Prozesse für den Verbraucher barrierefrei gestaltet werden.
Staatliche Websites
Digitale Angebote von öffentlichen Stellen, wie Behörden oder Bildungseinrichtungen in Deutschland müssen sich an die Vorgaben der BITV halten.
Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
B2B & Rein Privat
Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind oder Websites die einem rein privaten Zweck dienen, sind vom den Barrierefreiheits-Anforderungen nicht betroffen.
Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, sind vom BFSG ausgenommen.
wirtschaftliches Risiko
Wenn die Umsetzung des BFSG ein unverhältnismäßiges wirtschaftliches Risiko darstellt, können Unternehmen von bestimmten Vorgaben befreit werden.
Homepage barrierefrei gestalten
Die Richtlinien für eine barrierefreie Webseite einfach erklärt
Es gibt verschiedene Richtlinien und Gesetze, die digitale Barrierefreiheit vorgeben. Zu den wichtigsten zählen die BITV, die WCAG und das neue BFSG. Diese Regelwerke stehen in engem Zusammenhang und ergänzen sich gegenseitig.
- BITV
- WCAG
- BFSG
BITV
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung setzt die europäischen und internationalen Richtlinien der WCAG in deutsches Recht um. Sie gilt seit 2002 und regelt die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland.
Die Anforderungen der BITV basieren auf den WCAG 2.1 (Level A und AA). Es geht vor allem um die Zugänglichkeit öffentlicher Informationen für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Das Ziel der BITV ist es, sicherzustellen, dass digitale Inhalte von öffentlichen Stellen barrierefrei sind.
Die Anforderungen der BITV basieren auf den WCAG 2.1 (Level A und AA). Es geht vor allem um die Zugänglichkeit öffentlicher Informationen für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Das Ziel der BITV ist es, sicherzustellen, dass digitale Inhalte von öffentlichen Stellen barrierefrei sind.
WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines sind internationale Richtlinien, die erklären, wie Websites und digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden können, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und unterteilen sich in drei Zugänglichkeitsstufen:
• Level A: Grundlegende Barrierefreiheit, um Nutzer nicht auszuschließen.
• Level AA: Mittlere Barrierefreiheit, die die meisten Barrieren beseitigt.
• Level AAA: Höchste Barrierefreiheit, beseitigt alle Barrieren, schwer umsetzbar.
• Level A: Grundlegende Barrierefreiheit, um Nutzer nicht auszuschließen.
• Level AA: Mittlere Barrierefreiheit, die die meisten Barrieren beseitigt.
• Level AAA: Höchste Barrierefreiheit, beseitigt alle Barrieren, schwer umsetzbar.
BFSG
Das BFSG ist das neue Gesetz zur Barrierefreiheit in Deutschland, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Im Gegensatz zur BITV, die vor allem für den öffentlichen Sektor gilt, zielt das BFSG auf den privaten Sektor ab.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Online-Angebote (Websites und Webshops) so zu gestalten, dass sie die Anforderungen der internationalen WCAG-Richtlinien (Level AA) erfüllen. Ziel ist es, allen Nutzern den gleichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet zu ermöglichen.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Online-Angebote (Websites und Webshops) so zu gestalten, dass sie die Anforderungen der internationalen WCAG-Richtlinien (Level AA) erfüllen. Ziel ist es, allen Nutzern den gleichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet zu ermöglichen.
BITV 2.0 ≙ WCAG Level AA ≙ Anforderung BFSG
Barrierefreiheit von Webseiten
Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Für wen gilt das BFSG 2025?
Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU für Verbraucher anbieten. Dazu zählen Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen und Online-Dienste, die öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen sind in der Regel rein B2B-Unternehmen und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro.
Welche Websites müssen barrierefrei sein?
EU Richtlinie – Barrierefreiheit auf Webseiten: Alle Webseiten, die Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher anbieten, müssen barrierefrei gestaltet werden. Dazu zählen nicht nur große E-Commerce-Plattformen, sondern auch jede Website, die in den elektronischen Geschäftsverkehr fällt. Das umfasst bereits einfache Interaktionen wie Kontaktformulare, Anmeldeprozesse, Terminbuchungen oder andere Formulare, die für Verbraucher bereitgestellt werden. Auch kleinere Funktionen wie Newsletter-Anmeldungen oder Support-Chats gehören dazu, wenn sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Was sind die Mindestanforderungen an Barrierefreiheit nach dem BFSG?
Die Mindestanforderungen richten sich nach den WCAG 2.1 Level AA-Richtlinien, die sicherstellen, dass digitale Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind. Mit einem ‚‚Website Barrierefrei Test‘‘ können Sie Ihre Website auf die neuen BFSG-Anforderungen checken lassen.
Wie überprüfe ich, ob meine Website den BFSG-Anforderungen entspricht?
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website können Sie spezielle Test-Tools nutzen, die automatisch nach Problemen suchen. Eine umfassendere Prüfung kann durch Experten erfolgen, die technische Analysen und Benutzertests mit assistiven Technologien wie Screenreadern durchführen. So werden potenzielle Barrieren gezielt identifiziert und konkrete Empfehlungen zur Optimierung gegeben.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des BFSG?
Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten, riskieren nicht nur finanzielle Sanktionen, sondern können auch rechtlich zur Nachbesserung verpflichtet werden. Darüber hinaus können betroffene Nutzer Klage einreichen, was zusätzlich zu Reputationsschäden führen kann.
Wie lange dauert die Anpassung einer Website an die BFSG-Vorgaben?
Die Dauer der Anpassung hängt stark vom aktuellen Stand der Website ab. Wenn die Seite bereits gut entwickelt ist und viele Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, können Anpassungen in einem oder wenigen Tagen vorgenommen werden. Bei Websites, die bisher gar nicht auf Barrierefreiheit geachtet haben, kann der Prozess deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn viele Unterseiten und unzureichend beschriebene Bilder vorhanden sind.
Welche Kosten entstehen durch die Anpassung an das BFSG?
Die Kosten für die Anpassung an das BFSG hängen stark vom Aufwand der erforderlichen Optimierungen ab. Ein pauschale Aussage über die Kosten ist daher nicht möglich. Ein Barrierefreiheitscheck ist sinnvoll, um das Ausmaß der erforderlichen Anpassungen vorab besser einschätzen zu können.
Kann ich meine bestehende Website nachrüsten oder muss sie komplett neu aufgebaut werden?
In vielen Fällen können bestehende Websites nachgerüstet werden, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dazu gehören die Anpassung von Texten, Strukturen und Funktionen. In Fällen, in denen die technische Basis der Website sehr veraltet oder unflexibel ist, kann jedoch ein kompletter Relaunch erforderlich sein, um den aktuellen Standards gerecht zu werden.
Welche Inhalte meiner Website müssen barrierefrei sein?
Alle auf der Website angebotenen Inhalte müssen barrierefrei zugänglich sein. Das umfasst Texte, Bilder, Videos, Formulare, Navigationsstrukturen und interaktive Elemente. Es ist wichtig, dass sämtliche Funktionen, wie die Suche, der Checkout-Prozess bei Webshops oder auch Social-Media-Plugins, für alle Nutzer zugänglich sind.
Muss ich auch externe Inhalte, wie eingebettete Videos oder PDFs barrierefrei machen?
Ja, eingebettete Inhalte wie Videos, PDFs und andere Dateien müssen ebenfalls barrierefrei sein. Das bedeutet, dass Videos mit Untertiteln und gegebenenfalls Audiodeskriptionen versehen werden müssen und PDF-Dokumente barrierefrei strukturiert sein sollten, sodass sie von Screenreadern erfasst werden können.
Gibt es Förderungen für die Umsetzung des BFSG?
Bislang gibt es keine spezifische Förderung, die ausschließlich für die Umsetzung des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) vorgesehen ist. Allerdings können Unternehmen von allgemeinen Förderprogrammen profitieren, die sich auf digitale Barrierefreiheit und Inklusion konzentrieren.
Wie umfassend muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit sein?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss den aktuellen Stand der Barrierefreiheit auf der Website transparent machen. Sie muss darüber informieren, welche Inhalte barrierefrei zugänglich sind und welche nicht. Zudem sollten Kontaktmöglichkeiten für Nutzer bereitgestellt werden, um Feedback zu geben oder Probleme zu melden.